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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

  • Allgemeine Bestimmungen 

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit Kunden und Lieferanten. Sie gelten auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen gelten nur wenn ihnen schriftlich zugestimmt wurde.  


  • Angebote 

Angebote gelten, soweit im Angebot selbst nicht anderes bestimmt ist, für einen Zeitraum von 8 Wochen.  


  • Auftragsannahme

 Aufträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung als angenommen. Art und Inhalt des Auftrages ist der Text unserer Auftragsbestätigung. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden werden nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. 


  • Preise und Zahlungsbedingungen 

Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzüge. Vorstehender Satz gilt nicht, wenn durch die Annahme einer Bestellung eine andere Vereinbarung akzeptiert worden ist. 


Bei Zahlungsverzug des Bestellers oder bei Stellung eines Insolvenzantrages über sein Vermögen sind wir berechtigt, alle, auch noch nicht fällige Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen. Gleichzeit sind wir berechtigt von allen mit dem Besteller laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten. 


  • Lieferzeit 

Von uns genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. 


  • Lieferung, Gefahrübergang 

Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Sofern der Kunde keine Vorgaben macht, erfolgt die Wahl der Versandart durch uns.


Sofern eine Anlieferung durch uns vereinbart wurde erfolgt die Lieferung frei Werksgelände des Empfängers. Die Entladung hat durch den Besteller zu erfolgen.  


Die Gefahr bezüglich des Liefergegenstandes geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person übergeben worden ist.  


Bei Lieferungen die nach Kundenvorgaben durchzuführen sind, geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald der Liefergegenstand verladungsbereit zur Verfügung gestellt ist.  


  • Gewährleistung 

Wir übernehmen die Gewähr für eine fachgerechte Ausführung aller Aufträge.


Bei Mängeln behalten wir uns vor, entweder nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Kann der Mangel in angemessener Frist nicht behoben werden, hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 


Bei unerheblicher bzw. nur geringfügiger Wertminderung wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Besteller prüft die Lieferung nach Erhalt auf etwaige Mängel. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muß auf jeden Fall erfolgen bevor Teile montiert oder weiterverarbeitet werden, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.  


Gewähr leisten wir nur bei fachgerechter Lagerung und Handhabung.


  • Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller unser Eigentum.


Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes darf weder eine Pfändung noch eine Sicherungsübereignung oder eine Abtretung der Forderung von seitens des Bestellers ohne unsere Zustimmung erfolgen. Eine Pfändung von dritter Seite ist uns unverzüglich anzuzeigen.  


Wird unser Produkt vom Besteller verarbeitet oder umgebildet, so erfolgt dies für uns. Auch die Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren erfolgt ausschließlich für uns. An der neuen Sache erwerben wir Miteigentum nach dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. 


Der Kunde ist berechtigt unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Hieraus entstehende Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer an uns ab. Der Kunde ist verpflichtet uns von Zwangsvollstreckungsverfahren jedweder Art unverzüglich zu unterrichten und uns Gelegenheit zur Erhebung der Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO einzuräumen. Alle insoweit anfallende Kosten sind vom Kunden zu übernehmen.


  • Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwabsoien. Alle eventuellen Rechtsstreitigkeiten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 


  • Salvatorische Klausel 

Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat keinen Einfluß auf die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Sollte eine Regelung unwirksam sein oder werden, so werden die Vertragspartner die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck nahe kommt.

 
 
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